Bewertung und Ursachenklärung von Rissen
Ein Riss in der Wand löst Unsicherheit aus – zu Recht, denn er kann harmlos sein oder auf ein ernstes Problem hinweisen. Ich kläre, woher er kommt, ob er sich noch bewegt und was zu tun ist.
Am Ortstermin erfasse ich das Rissbild systematisch: Lage, Verlauf, Breite und die Beziehung zur Konstruktion. Die Rissbreite wird gemessen und dokumentiert, das Rissbild in seiner Gesamtheit betrachtet – erst daraus ergibt sich ein Hinweis auf die Ursache.
Feinste Risse und Verzweigungen, die dem Auge entgehen, mache ich mit Verfahren der optischen Bau-Forensik sichtbar. Häufig zeigt sich dabei, dass ein Riss deutlich weiter reicht als zunächst angenommen – oder dass mehrere scheinbar getrennte Risse zusammengehören.
Ist unklar, ob sich der Riss noch bewegt, lässt sich das über eine Beobachtung über einen definierten Zeitraum klären. Erst danach ist eine Aussage darüber möglich, ob und wie instandgesetzt werden sollte.
Häufig treten Risse zeitgleich mit Bauarbeiten in der Nachbarschaft auf. Eine vorhandene Beweissicherung kann dann zeigen, ob der Riss vorher schon da war – sie beantwortet aber nicht, wodurch er entstanden ist.
Denn die zeitliche Zuordnung ist keine Ursachenklärung: Auch Einflüsse, die nichts mit der Baustelle zu tun haben, können die Bausubstanz schädigen, und vorhandene, aber unentdeckte Mängel treten im Zeitverlauf zutage. Die Frage nach der Ursache lässt sich nur über die Untersuchung des Rissbildes selbst beantworten.
Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Ich bewerte das Rissbild, messe die Rissbreite und kläre, woher der Riss kommt – im Raum Trier, in der Eifel und im Hunsrück. Weitere Entfernungen nach Absprache.
Die meisten nicht. Feine Putzrisse und Schwindrisse sind häufig und harmlos. Kritisch wird es, wenn ein Riss sich weiter öffnet, durch tragende Bauteile verläuft oder mehrere Risse ein Muster bilden. Genau das ist der Unterschied, den eine Begutachtung feststellt.
Das hängt vom Umfang ab: Eine Ortsbesichtigung mit kurzer Einschätzung ist deutlich günstiger als ein ausführliches Gutachten für ein Gerichtsverfahren. Nach einem kurzen Telefonat kann ich Ihnen eine belastbare Größenordnung nennen – und Sie wissen vorher, woran Sie sind.
Das lässt sich nur über eine Beobachtung über einen definierten Zeitraum feststellen. Vorher ist keine belastbare Aussage darüber möglich, ob und wie instandgesetzt werden sollte.
Melden Sie sich gern – ich sage Ihnen, ob und wie ich helfen kann.