Prüfung vorliegender Gutachten
Liegt Ihnen ein Gutachten der Gegenseite oder eines gerichtlich bestellten Sachverständigen vor, prüfe ich es auf Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und fachliche Richtigkeit.
Insbesondere wenn Ihnen ein Gutachten der Gegenseite oder eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen vorgelegt wird, ist eine neutrale fachliche Zweitmeinung häufig hilfreich.
Ziel ist eine verlässliche Grundlage, auf der Sie fundierte Entscheidungen treffen können – ob es sich um private, gewerbliche oder gerichtliche Fragestellungen handelt.
Denn eine Auseinandersetzung sollte man nur eingehen, wenn ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Eine unabhängige und objektive Prüfung dient der Minimierung Ihres Risikos.
In Bauprozessen hängt viel davon ab, ob die bautechnischen Fragen richtig gestellt und die Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen zutreffend eingeordnet werden. Ich unterstütze Sie und Ihren Rechtsbeistand dabei fachlich – bei der Formulierung von Beweisfragen, der Bewertung eines Gerichtsgutachtens und der Vorbereitung von Stellungnahmen.
Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrem Anwalt. Ich liefere die bautechnische Grundlage dazu.
Ja. Ich prüfe vorliegende Gutachten auf Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und fachliche Richtigkeit – unabhängig davon, wer es erstellt hat.
Das hängt vom Umfang ab: Eine Ortsbesichtigung mit kurzer Einschätzung ist deutlich günstiger als ein ausführliches Gutachten für ein Gerichtsverfahren. Nach einem kurzen Telefonat kann ich Ihnen eine belastbare Größenordnung nennen – und Sie wissen vorher, woran Sie sind.
Dann sage ich Ihnen das. Eine Zweitmeinung ist keine Auftragsarbeit gegen die Gegenseite – sie soll Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage geben. Auch die Bestätigung eines korrekten Gutachtens hat Wert, weil sie Ihnen einen aussichtslosen Streit erspart.
Melden Sie sich gern – ich sage Ihnen, ob und wie ich helfen kann.