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Zweitmeinung

Stimmt, was
im Gutachten steht?

Prüfung vorliegender Gutachten

Liegt Ihnen ein Gutachten der Gegenseite oder eines gerichtlich bestellten Sachverständigen vor, prüfe ich es auf Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und fachliche Richtigkeit.

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Was ich prüfe

Prüfung eines vorliegenden Gutachtens
  • Etwaige Unzulänglichkeiten bei der Grundlagenerhebung
  • Mögliche Schwachstellen, unbelegte Annahmen, innere Widersprüche und fehlerhafte Schlussfolgerungen
  • Und selbstverständlich bestätige ich auch technisch korrekte Gutachtenergebnisse

Insbesondere wenn Ihnen ein Gutachten der Gegenseite oder eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen vorgelegt wird, ist eine neutrale fachliche Zweitmeinung häufig hilfreich.

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Wofür Sie das brauchen

Ziel ist eine verlässliche Grundlage, auf der Sie fundierte Entscheidungen treffen können – ob es sich um private, gewerbliche oder gerichtliche Fragestellungen handelt.

Denn eine Auseinandersetzung sollte man nur eingehen, wenn ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Eine unabhängige und objektive Prüfung dient der Minimierung Ihres Risikos.

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Bautechnische Beratung bei Zivilprozessen

In Bauprozessen hängt viel davon ab, ob die bautechnischen Fragen richtig gestellt und die Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen zutreffend eingeordnet werden. Ich unterstütze Sie und Ihren Rechtsbeistand dabei fachlich – bei der Formulierung von Beweisfragen, der Bewertung eines Gerichtsgutachtens und der Vorbereitung von Stellungnahmen.

Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrem Anwalt. Ich liefere die bautechnische Grundlage dazu.

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Häufige Fragen

Kann ich ein Gutachten prüfen lassen?

Ja. Ich prüfe vorliegende Gutachten auf Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und fachliche Richtigkeit – unabhängig davon, wer es erstellt hat.

Was kostet eine Zweitmeinung?

Das hängt vom Umfang ab: Eine Ortsbesichtigung mit kurzer Einschätzung ist deutlich günstiger als ein ausführliches Gutachten für ein Gerichtsverfahren. Nach einem kurzen Telefonat kann ich Ihnen eine belastbare Größenordnung nennen – und Sie wissen vorher, woran Sie sind.

Was, wenn das Gutachten fachlich in Ordnung ist?

Dann sage ich Ihnen das. Eine Zweitmeinung ist keine Auftragsarbeit gegen die Gegenseite – sie soll Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage geben. Auch die Bestätigung eines korrekten Gutachtens hat Wert, weil sie Ihnen einen aussichtslosen Streit erspart.

Kontakt

Ihnen liegt ein Gutachten vor?

Melden Sie sich gern – ich sage Ihnen, ob und wie ich helfen kann.

Geprüft und Mitglied bei
BDSH e.V. – geprüfter Sachverständiger Geprüfte Fachperson für optische Bau-Forensik VDI – Verein Deutscher Ingenieure Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz