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Bauschadensgutachten

Wenn klar sein muss,
woher der Schaden kommt.

Ursachenklärung bei Schäden und Mängeln an Gebäuden

Risse, feuchte Wände, Putzschäden oder undichte Bauteile: Ich untersuche den Schaden und kläre die Ursache – nachvollziehbar hergeleitet und verwendbar gegenüber Versicherung, Handwerker, Verkäufer oder vor Gericht.

Rissbreitenmessung an einer Fassade

Überprüfung eines Risses mittels Rissbreitenmessung.

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Typische Schadensbilder

  • Feuchtigkeitsschäden durch undichte Dächer oder Keller, in deren Folge Schimmelpilze oder Salzausblühungen entstehen
  • Baumängel – Fehler bei Ausführung oder Planung, die langfristig Schäden verursachen oder die Funktionstauglichkeit beeinträchtigen
  • Risse durch Bodensenkungen oder ungleichmäßige Belastungen, bei denen sehr komplexe Ursachen vorliegen können
  • Materialschäden wie Abplatzungen, Korrosion oder Frostschäden, die etwa die Schlagregensicherheit von Fassaden beeinträchtigen
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Was ich leiste

Gelöstes Fallrohr an einer Fassade
Ein gelöstes Fallrohr kann – unbemerkt – zu erheblichen Folgeschäden führen.
  • Untersuchung und Bewertung von Bauschäden und Mängeln
  • Aufdecken von Fehlerquellen durch moderne Analysemethoden und Ursachenforschung
  • Aussage- und beweiskräftige Gutachten für Versicherungen, Gerichte oder die Sanierungsplanung
  • Persönliche Beratung bei Projektierung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen

Die frühzeitige Beurteilung und Dokumentation eines Schadens ist entscheidend, um Maßnahmen zu ergreifen, die kostenintensive Folgeschäden vermeiden.

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Häufige Fragen

Wer begutachtet Bauschäden?

Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Ich bin BDSH-geprüft, Bauingenieur und Zimmerermeister – und untersuche Schäden an Wohn- und Geschäftsgebäuden im Raum Trier, in der Eifel und im Hunsrück. Weitere Entfernungen nach Absprache.

Was kostet ein Bauschadensgutachten?

Das hängt vom Umfang ab: Eine Ortsbesichtigung mit kurzer Einschätzung ist deutlich günstiger als ein ausführliches Gutachten für ein Gerichtsverfahren. Nach einem kurzen Telefonat kann ich Ihnen eine belastbare Größenordnung nennen – und Sie wissen vorher, woran Sie sind.

Muss etwas aufgemacht werden?

In den meisten Fällen nicht. Ich arbeite zunächst mit zerstörungsfreien Verfahren – Sichtprüfung, Feuchtemessung, Thermografie und optische Bau-Forensik. Eine Bauteilöffnung schlage ich nur vor, wenn sich die Frage anders nicht klären lässt.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb weniger Tage. Rufen Sie an, dann klären wir gleich, wie dringend es ist und was vor Ort nötig sein wird.

Kontakt

Sie haben einen Schaden an Ihrem Gebäude?

Melden Sie sich gern – ich sage Ihnen, ob und wie ich helfen kann.

Geprüft und Mitglied bei
BDSH e.V. – geprüfter Sachverständiger Geprüfte Fachperson für optische Bau-Forensik VDI – Verein Deutscher Ingenieure Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz