Wertermittlung für Wohnimmobilien
Ob für Erbauseinandersetzung, Trennung, Verkaufsvorbereitung oder die eigene Einordnung – ich ermittle den Wert Ihrer Wohnimmobilie nach den anerkannten Verfahren.
Die Wertermittlung erfolgt auf Basis der anerkannten Verfahren der Immobilienbewertung. Welches davon im Vordergrund steht, hängt von Objekt und Anlass ab.
Umfang und Tiefe der Untersuchung stimmen wir vorab auf Ihren Anlass ab. Für einen ersten Überblick genügt häufig ein kompaktes Kurzgutachten mit den wesentlichen Eckdaten. Wo eine ausführliche Herleitung gefordert ist, erstelle ich ein umfassendes Gutachten, das alle relevanten Faktoren einbezieht.
In beiden Fällen erhalten Sie eine transparente und nachvollziehbare Herleitung des Ergebnisses.
Ein Sachverständiger, der die anerkannten Verfahren der Immobilienbewertung anwendet. Ich ermittle den Wert von Wohnimmobilien im Raum Trier, in der Eifel und im Hunsrück. Weitere Entfernungen nach Absprache.
Das hängt vom Umfang ab: Eine Ortsbesichtigung mit kurzer Einschätzung ist deutlich günstiger als ein ausführliches Gutachten für ein Gerichtsverfahren. Nach einem kurzen Telefonat kann ich Ihnen eine belastbare Größenordnung nennen – und Sie wissen vorher, woran Sie sind.
Bei bestimmten Anlässen verlangen Behörden oder Gerichte einen öffentlich bestellten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Klären Sie das bitte vorab – sagen Sie mir, wofür Sie die Bewertung brauchen, dann sage ich Ihnen offen, ob ich der richtige Ansprechpartner bin.
Melden Sie sich gern – ich sage Ihnen, ob und wie ich helfen kann.