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Wasserschaden

Woher kam das Wasser
– und wie weit ist es?

Begutachtung von Wasser- und Feuchteschäden

Nach Rohrbruch, undichtem Dach oder eindringendem Wasser stellt sich die Frage nach Ursache, Ausmaß und Verantwortlichkeit. Ich dokumentiere den Schaden, ermittle den Wasserweg und bewerte die Durchfeuchtung.

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Die drei entscheidenden Fragen

  • Woher kam das Wasser? Erst die Ursache entscheidet darüber, wer für den Schaden aufkommt und was instandgesetzt werden muss.
  • Wie weit ist es gelaufen? Wasser nimmt selten den kürzesten Weg – Feuchte kann sich weit von der sichtbaren Stelle entfernt ausbreiten.
  • Ist alles trocken? Unzureichend getrocknete Bauteile führen später zu Schimmelbefall, oft erst Monate nach der vermeintlichen Sanierung.
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Wie ich vorgehe

Fluoreszenzaufnahme eines Feuchtigkeitsschadens unter UV-Anregung
Unter kurzwelliger UV-Anregung wird der Verlauf eines Feuchtigkeitsschadens sichtbar.

Am Ortstermin erfasse ich den Schaden mit Foto- und Messdokumentation. Zur Bestimmung des Wasserweges setze ich Verfahren der optischen Bau-Forensik ein – damit lassen sich Spuren nachweisen, die an der abgetrockneten Oberfläche längst nicht mehr zu sehen sind.

Die Durchfeuchtung der Bauteile wird messtechnisch bewertet. Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Abwicklung gegenüber Versicherung, Handwerker oder Vermieter.

Wo eine Trocknung bereits gelaufen ist, prüfe ich, ob sie ausgereicht hat – und ob ein Rückbau tatsächlich erforderlich ist oder vermieden werden kann.

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Häufige Fragen

Wer begutachtet einen Wasserschaden?

Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Ich dokumentiere den Schaden, ermittle den Wasserweg und bewerte die Durchfeuchtung – im Raum Trier, in der Eifel und im Hunsrück. Weitere Entfernungen nach Absprache.

Was kostet ein Gutachten zum Wasserschaden?

Das hängt vom Umfang ab: Eine Ortsbesichtigung mit kurzer Einschätzung ist deutlich günstiger als ein ausführliches Gutachten für ein Gerichtsverfahren. Nach einem kurzen Telefonat kann ich Ihnen eine belastbare Größenordnung nennen – und Sie wissen vorher, woran Sie sind.

Zahlt die Versicherung das Gutachten?

Das hängt von Ihrem Vertrag und vom Einzelfall ab. Wenn die Versicherung selbst einen Sachverständigen beauftragt, arbeitet dieser in ihrem Auftrag. Ein eigenes Gutachten gibt Ihnen eine unabhängige Grundlage – klären Sie die Kostenfrage vorab mit Ihrem Versicherer.

Die Wand ist wieder trocken – kann man noch etwas feststellen?

Ja. Mit Verfahren der optischen Bau-Forensik lassen sich Wasserwege nachweisen, auch wenn die Oberfläche längst abgetrocknet ist. Zurückliegende Feuchteeinwirkung hinterlässt Spuren, die unter UV-Anregung sichtbar werden.

Kontakt

Bei Ihnen ist Wasser eingedrungen?

Melden Sie sich gern – ich sage Ihnen, ob und wie ich helfen kann.

Geprüft und Mitglied bei
BDSH e.V. – geprüfter Sachverständiger Geprüfte Fachperson für optische Bau-Forensik VDI – Verein Deutscher Ingenieure Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz