Vorsorgliche Beweissicherung vor Baumaßnahmen
Baumaßnahmen führen selten zu Schäden an Nachbargebäuden – beanstandet werden sie vergleichsweise häufig. Eine vorsorgliche Beweissicherung schafft die Grundlage, auf die im Beschwerdefall zurückgegriffen werden kann.
Eine Fotodokumentation der von außen erkennbaren Zustände ohne Innenbegehung ist die kostengünstigste Vorgehensweise. Bei Straßen, Plätzen und Einfriedungen ist sie der Regelfall, etwa im Zufahrtsbereich einer Baustelle.
Bei Gebäuden kommt eine reine Außenbeweissicherung meist nur zur Anwendung, wenn Eigentümer oder Bewohner den Zutritt nicht gewähren. Die Aufnahmen dürfen dann nur im Rahmen der Panoramafreiheit und vom öffentlichen Raum aus erfolgen, ohne technische Hilfsmittel wie Leitern oder Drohnen. Die Aussagekraft ist entsprechend vermindert – die fehlende Mitwirkung dürfte sich im Beschwerdefall allerdings argumentativ zugunsten des Baustellenbetreibers auswirken.
Hier ist eine Außen- und Innenbegehung notwendig. Es werden repräsentative Feststellungen getroffen, vermessen und dokumentiert, sodass im Beschwerdefall Rückschlüsse auf andere Situationen möglich sind. So kann etwa die Veränderung eines bereits vorhandenen Risses Aufschluss über Erschütterungseinwirkungen geben.
Nach Abschluss der Baumaßnahme empfiehlt sich eine Nachbegehung, um dem Risiko späterer Beanstandungen zu begegnen. Die repräsentative Beweissicherung ist zielgerichtet, kosten- und zeiteffizient.
Bei der umfassenden Beweissicherung werden möglichst alle vorhandenen Bauteile und Schäden dokumentiert. Das erlaubt im Beschwerdefall einen einfachen Vorher-Nachher-Abgleich und damit die zeitliche Einordnung eines Schadens.
Wichtig: Diese zeitliche Zuordnung ist keine Ursachenklärung. Korrelation ist keine Kausalität. Auch Einflüsse, die nicht der Baustelle zuzuordnen sind, können die Bausubstanz schädigen, und vorhandene, aber unentdeckte Baumängel können im Zeitverlauf zutage treten. Entsteht ein Schaden während der Bauzeit, ist zur Ursachenklärung ein Bauschadengutachten erforderlich.
Empfohlen wird die umfassende Beweissicherung an Gebäuden, die direkt an die Baugrube grenzen, besonders erschütterungsempfindlich sind oder unter Denkmalschutz stehen – also bei erhöhtem Schadenrisiko.
Baubegleitende Erschütterungsmessungen erlauben den Nachweis, dass die von der Baustelle ausgehenden Einwirkungen die zulässigen Werte eingehalten haben. Im Beschwerdefall steht damit eine belastbare Messreihe zur Verfügung, statt nur einer Behauptung.
Die Messung ergänzt die Beweissicherung sinnvoll: Während die Beweissicherung den Zustand vor der Maßnahme festhält, dokumentiert die Erschütterungsmessung, was während der Maßnahme tatsächlich auf die Nachbarbebauung eingewirkt hat.
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