INHALT

Vorsorgliche Beweissicherung

Erschütterungsmessung

Immobilienwertermittlung

Privatgutachten & Beratung




Vorsorgliche Beweissicherung

Im Umfeld von Baumaßnahmen kann es auch bei schonenden Abbruch- und Bauverfahren zu Schäden oder Verunreinigungen an der umliegenden Bausubstanz kommen. Durch diese äußeren Umstände sensibilisiert, werden Erschütterungen als besonders eindrücklich von den Anwohnern wahrgenommen.
Eine vorsorgliche Beweissicherung ermöglicht eine sichere Unterscheidung zwischen alten und neuen Schäden an der umliegenden Bausubstanz durch einen einfachen Abgleich der vorsorglich getroffenen Feststellungen mit späteren Bauzuständen. Sehr häufig können so vermeintlich neue Risse als Altrisse nachgewiesen werden. Eine Haftung des Bauunternehmers scheidet in solchen Fällen aus. Anrainer reagieren ehrlich überrascht, wenn man Ihnen alte Bilder vermeintlich neuer Risse zeigt.
„Ich hätte schwören können, dass der Riss neu ist!“
Treten doch einmal neue Risse auf, so sind weitergehende Untersuchungen angezeigt. Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen Baumaßnahme und Rissentstehung ist kein ausreichender Nachweis für einen ursächlichen Zusammenhang. Im Rahmen einer vorsorglichen Beweissicherung lassen sich besonders empfindliche Bauwerke und die Erschütterungsgrenzwerte der umliegenden Gebäude bestimmen. Bei bestehenden Befürchtungen hinsichtlich einer erhöhten Schadenwahrscheinlichkeit kann baubegleitend eine Erschütterungsmessung durchgeführt werden. Im Zuge einer vorsorglichen Beweissicherung werden üblicherweise alle Innenräume vom Dach bis in den Keller begangen. Dabei werden Feststellungen hinsichtlich der angetroffenen Bauzustände getroffen und alle erkennbaren Schäden mit Fotografien dokumentiert. Zusätzlich werden Fassaden, Gartenanlagen, Grenzmauern, Zäune, etc. aufgenommen. Auf Wusch können auch Verkehrswege und sonstige Baulichkeiten dokumentiert werden.
Die Terminabstimmung mit den Eigentümern übernehme ich gerne für Sie. Sollten Ihnen keine Adressen vorliegen können Sie mir auch die Recherche überlassen.


Erschütterungsmessung

Bau- und Abbrucharbeiten führen durch die eingesetzten Arbeitstechniken häufig zu Erschütterungen oder Vibrationen. Diese können je nach Intensität und der Beschaffenheit des Untergrundes unerwünschte Auswirkungen auf Menschen und Bauwerke haben. Vor allem unmittelbar an das Bauvorhaben grenzende Gebäude sind möglichen Schwingungen unmittelbar ausgesetzt.
Um schadensträchtige Grenzwertüberschreitungen zu verhindern werden zunehmend Erschütterungsmessungen entsprechend den Normen DIN 4150 und DIN 45669 durchgeführt. Durch eine Kombination dieser Messungen mit einer vorsorglich durchgeführten Beweissicherung der umliegenden Bebauung besteht die Möglichkeit ungerechtfertigte Regressforderungen durch eindeutige Tatsachen zu entkräften.
Mit speziellen Schwingungsmessern können Erschütterungen und Vibrationen, die auf Gebäude und Menschen in diesen Gebäuden einwirken, gemessen und aufgezeichnet werden. In der Normenreihe  DIN 4150 Teil 1 bis 3 werden Erfahrungswerte in Abhängigkeit der Gebäudeart definiert, bei deren Unterschreitung nicht mit Schäden gerechnet wird.
Die Messsignale lassen sich in Echtzeit an einen Signalgeber ( Lampe, Sirene, E-Mail) übertragen, so dass bei Annäherung an den Grenzwert das Baustellenpersonal entsprechend reagieren und die Erschütterungen reduzieren kann.
Durch den vorzeitigen Aufbau der Messeinrichtung lassen sich vor Baubeginn schonende Arbeitsverfahren festlegen, so dass der spätere Bauablauf möglichst nicht durch Grenzwertüberschreitungen gestört wird.


Immobilienwertermittlung

Durch ein Gutachten des ISK – Ingenieur- und Sachverständigenbüro Kronenberg erhalten Sie eine professionelle und zuverlässige Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie. Zu den Immobilienarten und Objekten, die ich für Sie mit einem Gutachten bewerte, gehören:
1. Einfamilienhäuser
2. Zwei- und Mehrfamilienhäuser
3. Reihenhäuser
4. Doppelhaushälften
5. Mehrfamilienwohngebäude
Was gehört zum Umfang des Gutachtens für Immobilien?
Ein Gutachten bietet Ihnen eine fachlich profunde und nachvollziehbare Schätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie. Zur Erstellung erforderlich sind die folgenden Punkte:
1. Begehung Ihrer Immobilie und Fotodokumentation
2. Zuordnung einzelner Bauteile zu Standartstufen
3. Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel oder Bauschäden
4. Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahme
5. Ermittlung des Verkehrswerts nach dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren
Welchem Zweck dient das Gutachten?
Ein Gutachten bietet sich immer dann an, wenn es sich um private Anliegen handelt, wie zum Beispiel den Immobilienverkauf, außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbe sowie die Vermögensplanung. Handelt es sich allerdings um gerichtliche Angelegenheiten, Steuerfragen oder sind Behörden beteiligt, müssen Sie das Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anfertigen Lassen.
Kosten
Die Gutachterkosten sind abhängig vom Umfang der Wertermittlung und lassen sich deshalb nur objektspezifisch bestimmen. Im Rahmen eines kostenlosen Vortermins kläre ich mit Ihnen alle wichtigen Punkte für die Erstellung des Kurzgutachtens, führe die Begehung und Sichtprüfung durch und erheben bewertungsrelevanten Daten. Auf dieser Basis erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.



Privatgutachten & Beratung

Wo Menschen arbeiten geschehen Fehler. Diese banale Tatsache kann im Baubereich schnell zu erheblichen Kosten führen. Werden die Kosten nicht urhebergerecht zugeordnet führt dies häufig zu Konflikten, die nicht selten in einer gerichtlichen Klärung münden.  Durch ein privates Sachverständigengutachten lassen sich die technischen Verantwortlichkeiten ohne Prozessrisiko klären, der Konflikt wird versachlicht und somit eine außergerichtliche Klärung zumindest wahrscheinlicher.
Kommt es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird stets ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen. Regelmäßig folgen die Gerichte den Gutachten inhaltlich weitgehend. Aber auch hier gilt: Wo Menschen arbeiten geschehen Fehler. Aufgrund der hohen Anerkennung die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der Wahrnehmung der Gerichte und Öffentlichkeit besitzen, sowie der schwierigen technischen Sachverhalte, werden diese Gutachten jedoch kaum hinterfragt.
Die Praxis zeigt, dass es durchaus lohnen kann, eine Zweitmeinung hinzuzuziehen. Einer nachvollziehbaren, technisch sauberen Argumentation kann sich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nicht entziehen.
Aber auch wo Menschen wohnen, arbeiten und leben geschehen Fehler, passieren Unfälle oder es kommt zu Schadenfällen. Konflikte über die zugrundeliegende Wohnfläche, die Ursachen von Wohnungsschimmel, die Schadenhöhe und die Kostenübernahme durch die Versicherung bei Rohrbrüchen, Starkregen, Hagel, Anprallschäden und so weiter - die Liste möglicher Ursachen ist lang - lassen sich durch das hinzuziehen eines unabhängigen Sachverständigen von einer besseren Position aus argumentieren.